Haus Lüttin
Text: Aicher, Florian, Leutkirch
Häufig scheitert die fortgesetzte Nutzung eines alten Hauses weniger an konstruktiven und gestalterischen Problemen als an Fragen des Erbes und Eigentums. Wie da Abhilfe möglich ist, zeigt das Beispiel des kleinen landwirtschaftlichen Gebäudes, das die Gemeinde Schwarzenberg jahrhundertelang an den Gemeindediener vergab, der dafür Naturalien und Dienste für gemeindliche Altenpflege schuldete.
Seit einigen Jahren war das schon in ein Mietverhältnis umgewandelt; mit dem Auszug des letzten Mieters wurde nun eine Modernisierung notwendig, die sich die Gemeinde nicht leisten konnte. Der Möglichkeit, das Anwesen an auswärtige Sommerfrischler zu verkaufen, stand ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats entgegen.
So entwickelte man folgendes Konstrukt: Ein Handwerker vom Fach übernahm den Aubau samt reiner Baukosten; er erhielt dafür gesichertes Nutzungsrecht über 20 Jahre zu symbolischer Miete und kam so bei höchstens dem halben üblichen finanziellen Aufwand zu einem Haus in bester Lage. Die Gemeinde bleibt Eigentümer des Anwesens, die Gemeindekasse wird geschont, das soziale Gefüge der Gemeindebleibt stabil, das Denkmal ist gesichert bei anständiger Gestaltung, wenngleich die Kooperation mit dem Architekten halbherzig war.
Das Haus ist ein Beispiel, wie Baukultur vom guten Willen aller Beteiligter abhängt, welchen Spielraum politische Entscheidungsträger haben, wenn sie ihre Möglichkeiten bei juristischer Abwicklung, administrativer Unterstützung, baurechtlichem Entgegenkommen und politischer Willensbildung nutzen. So lobt der Bürgermeister etwa die erfreuliche Offenheit des Denkmalamtes, das von der Forderung nach musealer Bestandsicherung absah – was das Engagement des neuen Bewohners überhaupt erst ermöglichte.
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