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Mehr Wettbewerb

Europaseminar der BAK kritisiert Grundsatzproblem

Text: Meyer, Friederike, Berlin

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Europaseminar der BAK kritisiert Grundsatzproblem

Text: Meyer, Friederike, Berlin

Es sind immer wieder die selben Klagen, wenn es um VOF-Verfahren oder Wettbewerbe geht: Junge oder kleine Büros fühlen sich durch die Teilnahmekriterien ausgeschlossen.
Mit diesen aber versuchen sich die Auslober vor zu vielen Teilnehmern zu schützen. Das fatale daran: Die Kriterien entsprechen voll und ganz dem Vergaberecht der EU. Planungsleistungen an Architekten werden nach dem gleichen Gesetz vergeben wie der Kauf von Niederflurbussen oder Schreibtischunterlagen – geistige Leistungen und Produkte werden über einen Kamm geschoren.
Dieses Problem kam wieder einmal auf den Tisch, als es dieses Jahr im Europaseminar der Bundesarchitektenkammer in der Vertretung der Euro­päischen Kommission in Berlin um das Vergaberecht ging. Seit eineinhalb Jahren wird in Brüssel an einer Novellierung gearbeitet. Doch wie der Bericht von EU-Kommissionsvertreterin Katharina Vierlich-Jürcke deutlich machte, werden die kleinen Änderungen, die dem Parlament aktuell zum Beschluss vorliegen (z.B. Eigenerklärungen statt hunderter von Nachweisen), wenig am grundsätzlichen Problem mit der Rechtswirklichkeit ändern. Weil die geforderten quantitativen Eignungskriterien wie Mitarbeiterzahl oder Jahresumsatz von den meisten Büros in Deutschland (85 Prozent haben 3 bis 5 Mitarbeiter) nicht zu erfüllen seien, entstehe eine Monopolisierung des Marktes, die elementaren Grundsätzen des Vergaberechts – so der Chancengleichheit und dem Wettbewerbsprinzip – widerspricht, sagte Thomas Maibaum, Justitiar der Bundesarchitektenkammer. Außerdem schlössen die geforderten Referenzprojekte häufig Newcomer aus. Damit würde das vom Gesetz erwünschte Ideen- und Innovationspotenzial von vornherein eingeschränkt. Wenn es ein Gesetz zulasse, dass seine Anwendung dem eigentlichen Ziel widerspricht, müsse es überarbeitet werden. Das bekräftigte auch Georg Pendl, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Architekturwettbewerbe im Europäischen Dachverband der Architekten: Das EU-Vergaberecht gehe auf die Spezifik des Berufsbildes der Architekten nur unzulänglich ein. Europa werde immer mehr zu einem Markt der „intellectual services“. Die Richtlinien müssten den Schwerpunkt der Vergabe in Richtung qualitative Kriterien verschieben, das sei im Sinne der Architekten.
Die Forderungen an die EU-Kommission waren unmissverständlich. Doch bis die „intellectual ser­vices“ im EU-Vergaberecht, zu denen etwa auch die Arbeit von Juristen und IT-Experten gehört, eine Sonderbehandlung erfahren, scheint es ein endlos lan­ger Weg durch die Gremien im laufenden Gesetz­gebungsverfahren und der sich anschließenden Um­setzung durch die EU-Mitgliedstaaten zu werden. Und selbst danach wird die Vergabe von Architektenleistungen in erster Linie eine Frage der baukulturellen Verantwortung aller Beteiligter bleiben. 

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