Bauwelt

Über die Auswahl von Jurymitgliedern

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung BBR Referat A2 Projektentwicklung Wettbewerbe, Zuwendungsmaßnahmen

Text: BBR, Ref. A 2 Projektentwicklung Wettbewerbe Zuwendungsmaßnahmen

Über die Auswahl von Jurymitgliedern

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung BBR Referat A2 Projektentwicklung Wettbewerbe, Zuwendungsmaßnahmen

Text: BBR, Ref. A 2 Projektentwicklung Wettbewerbe Zuwendungsmaßnahmen

Die Auswahl der Preisrichter erfolgt auf der Grund­­lage der „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ RPW 2013, § 6 (1), in der es u.a. heißt: „Die Mitglieder des Preisgerichts haben ihr Amt persönlich und unabhängig allein nach fach­lichen Gesichtspunkten auszuüben“, und „Fachpreisrichter besitzen die fachliche Qualifikation der Teilnehmer“.
Letzteres wird durch die Eintragung als Architekt, fakultativ als Landschafts-, Innenarchitekt oder Fachingenieur erfüllt. Um ein geeignetes persönliches und unabhängiges Handeln sicherzustellen, spielen neben der fachlichen Quali­fikation auch folgende gesellschaftlich-soziale Aspekte eine Rolle:
· angemessenes Wertschätzen der Wett­be­werbs­­­beiträge von Kollegen;
· Diskussionsbereitschaft, auch über die eigene Architektursprache hinaus;
· einen Beitrag zur Baukultur zu leisten und die in der Regel fachunkundigen Sachpreisrichter argumentativ zu gewinnen und zu überzeugen;
· in der Funktion als Preisgerichtsvorsitzende oder Preisgerichtsvorsitzender persönlich ausgewogen in Erscheinung zu treten und eine Gruppe kooperativ, gleichwohl stringent moderieren zu können.
Erwiesenermaßen eignen sich vor allem Architekten, die der sachlich konkurrierenden Auftragsvergabe positiv gegenüberstehen und selbst an Wettbewerben teilnehmen. Darüber hinaus zählt die Erfahrung mit Bezug auf die jeweilige Bauaufgabe.
Um stets eine umfassend kompetente, auch in Alter und Erfahrung breit aufgestellte Besetzung zu erreichen, werden für Preisgerichte oder als unabhängige Berater in Auswahlgremien auch weniger bekannte Architekten benannt, die etwa durch Preise oder Anerkennungen aufgefallen sind. Damit wird die Diskussion mit Preisrichtern, die über Verfahrenserfahrung verfügen, stets bereichert, gleichzeitig werden die Gepflogenheiten eines Preisgerichtes weitergegeben. Abgesehen von einem guten Ergebnis erfüllt das Preisgericht seine Funktion, wenn gerade die Sachpreisrichter mit neuen Erkenntnissen zur Architektur herausgehen. Positive Erfahrungen tragen erheblich zur Akzeptanz und zum Fortbestand von Planungswettbewerben bei öffentlichen und privaten Bauaufgaben und damit zur Förderung der Baukultur bei.

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