Bauwelt

Irgendeine nicht erfüllte Norm ließe sich immer finden, um ein Bauvorhaben abzulehnen

Wenn Juristen anrücken, schwant Architekten meist nichts Gutes. Doch Anwälte können durchaus pro Architektur agieren. Der Verwaltungsrechtler Herbert Kaltenegger etwa unterstützt Stefan F. Höglmaier bei der Genehmigung seiner Projekte, die in Zusammenarbeit mit renommierten Architekten entstehen

Text: Heinich, Nadin, München

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    Stefan F. Höglmaier (Jg. 1974) ist Gründer und Alleingesellschafter der Euroboden GmbH, mit Projektentwicklungen vor allem in München. Zusammenarbeit mit David Adjaye, David Chipperfield, Jürgen Mayer H., Peter Haimerl u.a.

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    Stefan F. Höglmaier (Jg. 1974) ist Gründer und Alleingesellschafter der Euroboden GmbH, mit Projektentwicklungen vor allem in München. Zusammenarbeit mit David Adjaye, David Chipperfield, Jürgen Mayer H., Peter Haimerl u.a.

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    Herbert Kaltenegger (Jg. 1961) ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Verwaltungsrecht. Er ist Sozius in der Münchner Kanzlei Labbé & Partner, mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern, Investoren, Bauträgern, Bauunternehmen, Architekten und Kommunen bei Immobilienprojekten

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    Herbert Kaltenegger (Jg. 1961) ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Verwaltungsrecht. Er ist Sozius in der Münchner Kanzlei Labbé & Partner, mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern, Investoren, Bauträgern, Bauunternehmen, Architekten und Kommunen bei Immobilienprojekten

Irgendeine nicht erfüllte Norm ließe sich immer finden, um ein Bauvorhaben abzulehnen

Wenn Juristen anrücken, schwant Architekten meist nichts Gutes. Doch Anwälte können durchaus pro Architektur agieren. Der Verwaltungsrechtler Herbert Kaltenegger etwa unterstützt Stefan F. Höglmaier bei der Genehmigung seiner Projekte, die in Zusammenarbeit mit renommierten Architekten entstehen

Text: Heinich, Nadin, München

Herr Höglmaier, bei welchen Projekten ist Herr Kaltenegger als Jurist stärker gefordert, bei Neubauten oder bei Umbauten?
Stefan F. Höglmaier Bei einem Umbau ist ein Gebäude vorhanden, das es zu berücksichtigen gilt. Gerade wenn es ein Baudenkmal ist, muss das nicht mehr hinterfragt werden. Es ist klar, dass Eingriffe nur sehr sensibel vorgenommen werden können. Das ist weniger ein juristisches, als ein inhaltliches Thema in Bezug auf die Abstimmung mit der Denkmalpflege. Bei einem Neubau hingegen muss alles von der Juristerei beleuchtet werden.
Herbert Kaltenegger Durch die Architekturaffinität von Herrn Höglmaier entstehen juristische Grenzfragen, die nicht alltäglich sind. Wenn ich mit guten Architekten atypische Kubaturen entwickle, ergeben sich daraus Rechtsfragen, bei denen man nicht auf eine Vielzahl von Entscheidungen zurückgreifen kann, sondern am konkreten Projekt neu erfinden muss.
Ein schönes Beispiel: Bei einem Haus, dessen Außenwand nicht rechtwinklig zur Straße steht, sondern geneigt ist, stellt sich irgendwann die Frage, wann eine geneigte Außenwand zum Dach wird. Das Abstandsflächenrecht sieht, abhängig von Wand oder Dach, unterschiedliche Regelungen vor. Bei einer Wand ist deren gesamte Höhe relevant, bei einem Dach ein Drittel. Neues in der Architektur führt auch zu neuen Fragestellungen auf juristischer Ebene.
Das öffentliche Baurecht, so wie wir es heute kennen, stammt im Wesentlichen aus den 1950er Jahren. Ihm lag ein ganz anderes Leitbild von Stadt zugrunde. Inwieweit müssen die Gesetze heute angepasst werden?
Herbert Kaltenegger Das ist ein typisches juristisches Thema: Gesetze aus einer anderen Zeit auf die heutige anzuwenden, neue gesellschaftliche Entwicklungen anhand abstrakter Regeln zu neuen, vernünftigen Lösungen zu bringen. Für dekonstruktivistische Gebäude etwa ist das Abstandsflächenrecht nicht gemacht. Ich hatte gerade ein Gebäude, das in sich gedreht war. Der Abstandsflächenplan sah aus wie ein Kunstwerk.
Stefan F. Höglmaier Architektur kann heute Projekte hervorbringen, die vor 20 Jahren undenkbar waren.
Herbert Kaltenegger Das Gesetz ist immer für den biederen Normfall gemacht. Der Gesetzgeber hat das typische Haus vor seinem gesetzgeberischen Auge und stellt dafür Regeln auf. Dabei hat er nicht im Blick, was sich kreative Leute ausdenken können. Sonst gäbe es ja Künstler in der Gesetzgebung. Da Herr Höglmaier mit seinen Architekten atypische Lösungen sucht, passt die Norm oft nicht.
Stefan F. Höglmaier In 15 Jahren Zusammenarbeit gab es bisher keinen einzigen Fall, den wir zusammen durchgeführt haben, der nicht zu unseren Gunsten entschieden wurde. Am Ende lohnt es sich für ein Projekt zu kämpfen, gerade wenn sich wie bei uns architektonische und wirtschaftliche Inhalte treffen.
Wie schaffen Sie es, dass sich die Projekte wirtschaftlich rentieren?
Stefan F. Höglmaier Bei uns sind Projekte so kalkuliert, dass Qualitäten entstehen, die der Markt annimmt und bereit ist zu bezahlen. Wir sind eher konservativ aufgestellte, risikoaverse Investoren, die langsam die Projekte entwickeln. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus der Kombination von architektonisch besonders ansprechenden Lösungen, die attraktive Baurechte fördern und gleichzeitig höhere Verkaufspreise rechtfertigen, weil die Qualität besser ist.
Herr Kaltenegger, was war für Sie bisher das juristisch interessanteste Projekt in dieser Zusammenarbeit?
Herbert Kaltenegger Für mich sind es die Fragen – die Juristerei kann tatsächlich im höchsten Maße kreativ sein – von atypischen Gebäudeformen, dafür atypische, aber passende juristische Lösungen zu finden.
Stefan F. Höglmaier Spannend ist es insbesondere dann, wenn Bauherr, Architekt und Anwalt an einem Tisch zusammensitzen, jeder Lösungsansätze entwickelt und die Kreativität aus allen Disziplinen ein herausragendes Projektergebnis hervorbringt.
Da gehört sicher auf allen Seiten eine Menge Einfühlsamkeit dazu …
Herbert Kaltenegger Jeder Anwalt ist zu 50 Prozent Psychologe. Er muss versuchen, das Ziel seines Mandanten im Miteinander mit den Behörden, mit der Politik umzusetzen. Es ist wesentlich, dass man überzeugen kann. Das geschieht nicht nur rational. Es gibt in Deutschland kein Vorhaben, das nicht von einer Behörde abgelehnt werden kann. Es findet sich immer eine Norm, die nicht passt.
Ein Thema, das im Augenblick alle umtreibt: die Debatte um günstigen Wohnungsbau. Welche juristischen Einflussmöglichkeiten sehen Sie da?
Herbert Kaltenegger Ist in bebauten Bereichen die Dichte durch Nachverdichtung zu erhöhen? Hier ist das Abstandsflächenrecht extrem beschränkend, insbesondere in Bayern, weil das Abstandsflächenrecht hier am schärfsten ist. Im innerstädtischen Bereich ist das eine der größten Investitionsschranken. In 25 Jahren Baurecht habe ich fast kein Vorhaben im innerstädtischen Bereich betreut, bei dem die Abstandsflächen gepasst haben. Der zweite Punkt, diese Ideen, die ständig durch die Presse geistern und in Podiumsdiskussionen so einfach gefordert werden: Man setzt überall ein Geschoss drauf. Das hört sich super an, kann aber nicht so einfach umgesetzt werden.
Warum?
Herbert Kaltenegger Weil die Betroffenheiten zu unterschiedlich sind. Was passiert, wenn das Nachbargebäude nur einen Meter weit weg ist, kann ich dann auch sechs Meter höher bauen? Das Haus, das erhöht werden soll, steht ja nicht allein da. Das ganze Baurecht ist ein Ausgleich von unterschiedlichen Interessen.
Der entscheidende Punkt im Hinblick auf die Baukosten ist ein anderer: Wohnraum wird nicht nur immer teurer, weil zu wenig gebaut wird, sondern vor allem, weil die gesetzlichen Vorgaben ständig erhöht werden. Es gibt viele, für sich genommen vernünftige Regelungen, die in der Summe das Bauvorhaben verteuern. Darum ist es so schwierig, überhaupt noch günstigen Wohnraum anzubieten.
Müssen wir im Hinblick auf die steigenden Baupreise auf Standards verzichten?
Herbert Kaltenegger Ich bin der Meinung, dass man Qualitäten unterschreiten muss. Jede Idee für sich genommen, losgelöst vom Kontext, ist wünschenswert. Aber ich muss immer in einem Abwägungsprozess entscheiden: Zu was führt das, und wer kann das bezahlen. Bei der Architektur der 1950er Jahre handelt es sich oft um sehr hochwertige Lösungen. Das war eine Zeit, in der es fast keine Standards gab, in der in einer Notsituation günstiger Wohnraum geschaffen wurde. Hinzu kommt heute noch die unleidige Rolle der Industrie, die versucht, durch neue aufwendige Lösungen irgendwelche tollen, neuen Produkte zu schaffen. Wir sitzen momentan im falschen Zug.
Das öffentliche Baurecht ist überreguliert.
Herbert Kaltenegger Ja, davon bin ich vollkommen überzeugt.
Für Anwälte ist das doch gut.
Herbert Kaltenegger Jede Norm macht Arbeit. Aber gesamtgesellschaftlich gesehen ist es falsch. Wenn man unsere Gesetze anwendet, kann man zum Beispiel keine Wohnungen in der Nähe eines Wirtshauses, das nach 22 Uhr betrieben wird, bauen. Nach gegenwärtigem deutschen Recht führt das immer zu Konflikten. Durch die Menschen, die nach 22 Uhr die Wirtschaft verlassen, werden die geltenden Imissionsgrenzwerte schnell überschritten. Die Realität ist jedoch eine andere. Es kann nicht sein, dass im Gesetz etwas steht, das sich in der Realität nicht wiederfindet.
Dahinter steht die falsch verstandene Idee des Schutzes Dritter. Ob das die Umwelt ist, die Nachbarn oder die Bewohner. Alle müssen immer geschützt werden. Dadurch entstehen teure Produkte, die keiner mehr haben kann, weil er sie sich nicht mehr leisten kann. Mir scheint das ein Phänomen der heutigen Zeit zu sein.
So wie unsere Gesellschaft sich immer mehr individualisiert, bildet sich das auch juristisch ab?
Herbert Kaltenegger Jede gesellschaftliche Strömung bildet sich in den Gesetzen ab. Das ist das Interessante an meinem Beruf. Jede gesellschaftliche Strömung kommt irgendwann am Boden an.
Was ich lernen musste nach 25 Jahren Baurecht, ist, dass man durch ein Gebäude immer noch leicht schockieren kann. In der Kunst – ob Bildende Kunst oder Theater – müssen Sie viel mehr machen, um Leute in Rage oder Verzückung zu versetzen, als wenn Sie ein einfaches Haus bauen, das nur gewisse Brüche aufweist. Das ist aus meiner Sicht ein psychologisches Phänomen, weil man mit dem Bau eines Hauses ein Statement setzt, das die Gesellschaft um einen herum wahrnimmt. Es fordert Gegenreaktionen von Ablehnung, Begeisterung oder Neid. Architektur ist eine schärfere Ausdrucksform, als man glaubt.

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